Gesundheitsreform 2011

Aufgrund der Gesundheitsreform in 2011 hat sich für die Versicherten noch einmal einiges geändert. Die Änderungen betreffen in erster Linie die Beiträge an die Krankenkassen sowie die Zusatzbeiträge, die inzwischen von vielen Krankenkassen erhoben werden. Was genau ist seit 2011 anders?

Krankenkassenbeiträge und Zusatzbeiträge

Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung sind auf auf 15,5 % des Bruttolohnes gestiegen, vorher waren es 14,9 %. Der Anteil am Gesamtbeitrag betrug für Arbeitnehmer und Rentner 8,2 %, der Arbeitgeber zahlt 7,3 %. Schon seit 2009 zahlen Arbeitnehmer 0,9 % mehr als der Arbeitgeber, das wird sich vorerst auch nicht ändern. Sollte sich zukünftig der Gesamtbeitrag weiter erhöhen, hat dies keinen Einfluss auf den Arbeitgeberanteil. Arbeitnehmer zahlen jedoch mehr. Ein Bruttoeinkommen von 2.500 EUR wird mit 7,50 EUR/Monat belastet, eine Rente von 1.000 EUR mit 3,00 EUR/Monat.

Seit Januar darf jede Kasse beliebig hohe Zusatzbeiträge berechnen. Dass diese in angemessener Höhe bleiben, dafür soll der Wettbewerb zwischen den einzelnen Kassen sorgen. Ändert sich der Zusatzbeitrag, können die Kunden in eine andere Kasse wechseln. Diese Zusatzbeiträge werden nicht von den mitversicherten Familienmitgliedern verlangt.

Was bedeutet Kostenerstattung?

Als gesetzlich Versicherter können Sie künftig Ihre Rechnung beim Arzt direkt bezahlen und sich das Geld dann von der Kasse zurückholen. Allerdings rechnet der Arzt in diesen Fällen nach der privaten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, was deutlich mehr ist als das, was die gesetzliche Krankenkasse erstattet.

Was hat sich für privat Versicherte geändert?

Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung hat sich ab Januar etwas erhöht. Die Beteiligung des Arbeitgebers stieg auf 271,01 EUR bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 3.712,50 EUR monatlich. Der einheitliche Basistarif kostet 2011 mindestens 575,44 Euro.

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